Allgemeine Geschäftsbedingungen
MAXIKA GmbH · Tögelstraße 2 · 01257 Dresden

1. Vertragsabschluss

Der Nutzungsvertrag über die MAXIKA GmbH angebotenen Dienste kommt mit der Gegenzeichnung eines Antrages an die MAXIKA GmbH, der Erteilung eines Auftrages zur Erstellung einer Internetpräsentation oder einer Bestellung zustande.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der MAXIKA GmbH ergibt sich aus den Angaben im Auftrag. Die Inhalte der Internetpräsentation werden vom Kunden vorgegeben und mit Bezahlung der Abschlussrechnung von diesem als abgenommen bestätigt.
Die Webhosting-Leistungen der MAXIKA GmbH für Präsentationen im Internet werden weltweit auf Grundlage der im Internet verfügbaren Datenübertragungswege erbracht.

Das MAXIKA GmbH behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor. Eine Preisänderung wird jedoch erstmals nach Ablauf eines vollen Vertragsjahres auf den Vertrag angewendet und vorher mit dem Kunden besprochen.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der MAXIKA GmbH Dienste verpflichtet. Er hat insbesondere übergebene Passworte geheim zu halten. Der MAXIKA GmbH sind erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen. Die Datenschutzbestimmungen und Urheberrechte bezüglich des Inhalts der Präsentation und der Anwendung der erhaltenen Daten zu beachten, keine Inhalte mit gesetzlich verbotenem Inhalt einpflegen zu lassen.

4. Copyright, Urheberrecht

Das Urheberrecht tritt automatisch mit Erstellung eines Webprojektes ein. Zum Webprojekt zählt: Von der MAXIKA GmbH entwickelter Text, Software, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik, Sound und der Quellcode der gebuchten Funktionen. Das Urheberrecht ist nicht an den Kunden übertragbar.

Die Nutzungsrechte am Webprojekt werden für die Dauer des Vertrages an den Kunden übertragen. Liegt das Hosting bei der MAXIKA GmbH bleibt der Quellcode auch nach Vertragsende Eigentum der MAXIKA GmbH und ist nicht übertragbar. Die unbeschränkten Nutzungsrechte für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik und Sound können vom Kunden für eine Einmalzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes erworben werden unter der Voraussetzung, dass sämtliche Hinweise (insbesondere Copyright- und Meta-Hinweise) auf den Urheber MAXIKA GmbH entfernt werden.

5. Kündigung des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für laufende Verträge dauert mindestens ein Jahr und beginnt mit dem Datum der letzten Rechnung. Leistungserweiterungen im laufenden Vertragsjahr führen zu einem neuen Vertragsjahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich zudem um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht wie nachstehend gekündigt wird.

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres, gerechnet ab dem in der Rechnung dokumentiertem Vertragsbeginn, gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss dem Kündigungsempfänger mindestens 4 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Andere Kündigungsfristen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die MAXIKA GmbH.

6. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind gegenüber des MAXIKA GmbHs ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens der MAXIKA GmbH vorliegt. Entsprechendes gilt bei Einschaltung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Seiten der MAXIKA GmbH.

Die MAXIKA GmbH haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der von ihr im Kundenauftrag übermittelten Informationen. Des weiteren haftet die MAXIKA GmbH nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter, die unter Ausnutzung der angebotenen Dienste vorgenommen werden. Beruht ein Schaden auf einem Ereignis, das aus z.B. einem Leitungsausfall im Internet stammt, so gelten die im Verhältnis vom Leitungsbetreiber und der MAXIKA GmbH anwendbaren Bestimmungen auch für die Haftung der MAXIKA GmbH gegenüber ihren Kunden.

7. Zahlungsbedingungen

Die Entgelte für einmalige und laufende Leistungen werden sofort bzw. jeweils für ein Jahr im voraus fällig und per Rechung oder Bankeinzug ohne Abzug bezahlt. Eine monatliche Zahlungsweise der laufenden Entgelte ist nur bei Bankeinzug möglich. Die Entgelte werden nach Auftragserteilung und Rechnungslegung fällig. Andere Zahlungsweisen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Zu Teilleistungen oder Kürzungen ist der Kunde nicht berechtigt.

8. Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde mehr als zwei Monate im Zahlungsverzug oder verweigert er die Zahlung, ist die MAXIKA GmbH berechtigt, die vertragliche Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte in voller Höhe zu zahlen. Eine Wiederanschaltung kann vom Kunden erst nach vollständiger Bezahlung verlangt werden.

Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht für mehr als zwei aufeinander folgende Monate in Verzug, so kann die MAXIKA GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Kosten wegen Zahlungsverzuges bleibt der MAXIKA GmbH vorbehalten.

9. Rechte des Nutzers, Erstattungen

Gegenansprüche an die MAXIKA GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der MAXIKA GmbH die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hat die MAXIKA GmbH nicht zu vertreten. Als solche Ereignisse gelten z.B. Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, sowie Störungen im Bereich der Dienste der Leitungsanbieter. Dauert ein Ausfall der erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ausfalls bis zur Beseitigung der Behinderung zu mindern. Ein erheblicher Ausfall liegt dann vor, wenn z. B. im Internet nicht mehr auf die Inhalte zugegriffen werden kann. Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der MAXIKA GmbH liegenden Störung ist ausgeschlossen.

Hat die MAXIKA GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine Ausfallzeit verursacht, die über den genannten erheblichen Zeitraum hinaus andauert, so wird die Präsentation des Kunden im Anschluss an das laufende Vertragsjahr kostenfrei über den Beendigungstermin hinaus um die Ausfallzeit hinaus verlängert, soweit der Fehler auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten beruht.

10. Datenschutz

Die gegenüber der MAXIKA GmbH unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich und sind zur Veröffentlichung freigegeben, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die MAXIKA GmbH die Daten des Kunden, sowie die im Rahmen des Emailverkehrs an den Kunden gerichtete Informationen, sowie die zur Auftragsabwicklung erhaltenen Daten in digitaler Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung oder die Weitergabe der Daten findet nicht statt.

11. Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit der MAXIKA GmbH.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Antragsunterzeichnung als vereinbart. Einer Gegenbestätigung des Nutzers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Vereinbarungen, die von den hier angegeben Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

12. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dresden.